LUFTFAHRT-BUNDESAMT GERÄTEKENNBLATT (§4 LuftVZO) ________________________________________________________________________________________________________________________ TITELBLATT Segelflugzeug-Kennblatt Nr.: 286 Ausgabe Nr. Datum Muster: Nimbus-2 15 07.09.1990 Baureihe: Nimbus-2B Nimbus-2C Nimbus-3 Nimbus-3/24.5 15 07.09.1990 15 07.09.1990 15 07.09.1990 15 07.09.1990 LUFTFAHRT-BUNDESAMT GERÄTEKENNBLATT (§4 LuftVZO) ________________________________________________________________________________________________________________________ I. Allgemeines 1. Segelflugzeug-Kennblatt Nr.: 286 2. Baureihenbezeichnung: 3. Verkaufsbezeichnung: 4. Entwicklungsbetrieb: 5. Hersteller: 6. Klasse des Lufttüchtigkeitszeugnisses: 7. Lufttüchtigkeitsgruppe 8. Musterzulassung in der Bundesrepublik Deutschland: II. Zulassungsbasis 1. Lufttüchtigkeitsforderungen: Ausgabe Nr.: 15 Datum: 07.09.1990 Nimbus -3/24.5 --- Schempp-Hirth Flugzeugbau GmbH Krebenstr. 25 73230 Kirchheim/Teck Schempp -Hirth Flugzeugbau GmbH Krebenstr. 25 73230 Kirchheim/Teck Standardklasse "U" (Utility) Aufgrund einer erg änzenden Musterprüfung Datum der Musterzulassung: 23.11.1982 1.1 angewendete Luftt üchtigkeitsforderungen Lufttüchtigkeitsforderungen für Segelflugzeuge und Motorsegler (JAR-22), mit Stand vom 15. März 1982 (Change 3 der englischen Origi nalausgabe) zus ätzlich (siehe V.8): Amendment 22/84/1 vom 24.Dezember 1984 Amendment 22/85/1 vom 12.Dezember 1985 1.2 ergänzende Forderungen Vorl äufige Richtlinien zur Führung des Festigkeitsnachweises f ür Bauteile aus glasfaser- und kohlenstoffaserverstärkten Kunststoffen von Segelflugzeugen und Motorseglern, Ausgabe Januar 1981. III. Technische Merkmale und Betriebsgrenzen 1. Dokumente zur Definition: Aufstellung der Zeichnungen f ür das Segelflugzeug Nimbus-3/24.5 (HS 10), - Stand Juni 1982, LBA-anerkannt - Stand Juni 1985, LBA-anerkannt (Serienstand nach ÄB 286-25) 2. Baumerkmale: 3. Schleppkupplung: 4. Geschwindigkeiten: 5. Massen: Baureihe :Nimbus-3/24.5 Kennblatt-Nummer : 286 Ausgabe-Nr. : 15 Einsitziger Mitteldecker in CFK -GFK-Bauweise vierteiliger Tragflügel mit ansteckbaren Fl ügelenden, Wölbklappen, Bremsklappen auf der Flügeloberseite, Wassertanks im Tragflügel, CFK-GFK-Rumpf mit bremsbarem Einzieh fahrwerk, T-Leitwerk mit Flosse und Ruder . Fl ügelspannweite: 22,9 m Fl ügelspannweite: 24,5 m Fl ügelspannweite: 25,5 m (siehe V.8) 1. Bugkupplung "E 72" Kennblatt-Nummer 60.230/1 2. Bugkupplung "E 75" Kennblatt-Nummer 60.230/1 3. Bugkupplung "E 85" Kennblatt-Nummer 60.230/1 4. Sicherheitskupplung "Europa G 72" Kennblatt-Nummer 60.230/2 5. Sicherheitskupplung "Europa G 73" Kennblatt-Nummer 60.230/2 6. Sicherheitskupplung "Europa G 88" Kennblatt-Nummer 60.230/2 Bemerkung: 1. Kupplungen 1 und 2 wahlweise (siehe V.6) 2. Kupplungen 3 und 6 wahlweise (siehe V.7) 3. Kupplung 5 wahlweise Fl ügelspannweite maximal 24,5 m Man övergeschwindigkeit H öchstzulässige Geschwindigkeit VA 190 km/h VNE 270 km/h - bei Wölbklappenstellung -1,-2,S VFE 270 km/h - bei Wölbklappenstellung +2,+1,0 VFE 160 km/h - bei Wölbklappenstellung L VFE 160 km/h - bei starker Turbulenz VRA 190 km/h - bei Windenstart VW 150 km/h - bei Flugzeugschlepp VT 180 km/h - für das Betätigen des Fahrwerks VLO 180 km/h Bemerkung: Bei 25,5 m Spannweite (und damit auch bei 22,9 m und 24,5 m) (siehe V.8) entfällt die W ölbklappenstellung "S". Spannweite: 22,9 m - Höchstzulässige Masse - Höchstzulässige Masse der nichttragenden Teile Spannweite: 24,5 m - Höchstzulässige Masse - Höchstzulässige Masse der nichttragenden Teile 750 kg 250 kg 700 kg 250 kg Baureihe :Nimbus-3/24.5 Kennblatt-Nummer : 286 Ausgabe-Nr. : 15 Spannweite: 24,5 m (siehe V.5) - Höchstzulässige Masse - Höchstzulässige Masse der nichttragenden Teile 750 kg 250 kg Spannweite: 25,5 m (siehe V.8) - Höchstzulässige Masse - Höchstzulässige Masse der nichttragenden Teile 750 kg 250 kg Bemerkung: Spannweite 24,5 m: (damit auch 22,9 m) - siehe auch V.5 Spannweite 25,5 m (damit auch 22,9 m und 24,5 m) - siehe auch V.8 6. Schwerpunktsbereich: Bezugsebene (BE) : Fl ügelvorderkante bei Wurzelrippe Flugzeuglage : Keil 100 : 4,5 auf Rumpfoberkante hinten, horizontal - größte Vorlage hinter BE 270 mm - größte Rücklage hinter BE 400 mm Bemerkung: Diese Werte gelten - für Spannweite 22,9 m und 24,5 m F ür Spannweite 25,5 m (siehe V.8) (und damit - Spannweite 22,9 m und - Spannweite 24,5 m) gelten: - größte Vorlage hinter BE 270 mm - größte Rücklage hinter BE 385 mm 7. Sollbruchstelle: Bruchfestigkeit - bei Windenstart - bei Flugzeugschlepp max. 910 daN max. 910 daN 8. Sitze: Anzahl 1 9. Betriebszeitbegrenzte Teile: 10. Ruderausschläge: siehe Wartungshandbuch Siehe Wartungshandbuch 11. Ausrüstung: Mindestausrüstung 1 Geschwindigkeitsmesser (bis 300 km/h) 1 Höhenmesser 1 4-teiliger Anschnallgurt (symmetrisch) 1 Rückenkissen (zusammengedrückt 10 cm dick), wenn ohne Fallschirm geflogen wird. IV. Betriebsanweisungen 1. Anweisungen für den Betrieb Flughandbuch für das Segelflugzeug Nimbus-3/24.5, Ausgabe Juli 1982, LBA-anerkannt. 2. Anweisungen für Instandhaltung und Nachprüfung Wartungshandbuch f ür das Segelflugzeug Nimbus-3/24.5, Ausgabe Juli 1982. Reparaturanweisung f ür das CFK-GFK-Segelflugzeug Nimbus-3/24.5 Baureihe :Nimbus-3/24.5 Kennblatt-Nummer : 286 Ausgabe-Nr. : 15 Betriebs- und Wartungsanweisung für die Schleppkupplung Bugkupplung "E 72" und "E 75", Ausgabe Mai 1975, LBA-anerkannt, (siehe V.6) oder Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Bugkupplung "E 72" und Bugkupplung "E 75", Ausgabe März 1989, LBA-anerkannt (für grundüberholte Kupplungen) Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Bugkupplung "E 85", Ausgabe März 1989, LBA-anerkannt (siehe V.7) Betriebs- und Wartungsanweisung für die Schleppkupplung Sicherheits kupplung "Europa G 72" und "Europa G 73", Ausgabe Mai 1975, LBA-anerkannt, oder Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Sicherheitskupplung "Europa G 72" und Sicherheitskupplung "Europa G 73", Ausgabe Januar 1989, LBA-anerkannt, (für grundüberholte Kupplungen) Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Sicherheitskupplung "Europa G 88", Ausgabe Februar 1989, LBA -anerkannt (siehe V.7) V. Ergänzungen und Beschränkungen 1. Herstellung nur im Industriebau zulässig. 2. Alle Bauteile, die der Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, müssen, mit Ausnahme des Bereichs für Kennzeichen und Farbwarnlackierung, eine wei ße Oberfläche haben 3. Geeignet für Wolkenflug gemäß den Angaben im Flughandbuch. 4. Luftfahrzeuge dieses Musters sind für Flüge nach VFR bei Tag zugelassen. 5. Erhöhung der Höchstmasse von 700 kg auf 750 kg bei einer Spannweite von 24.5 m gemäß den Angaben der Technischen Mitteilung Nr. 286 -20, LBA-anerkannt, ist zulässig. 6. Der Einbau einer Bugkupplung "E 72" oder "E 75" gem äß den Angaben der Technischen Mitteilung Nr. 286 -15, LBA-anerkannt, der Firma Schempp -Hirth Flugzeugbau GmbH ist zul ässig. 7. Der Austausch der Schleppkupplung Bugkupplung "E 72" bzw. "E 75" gegen die Bugkupplung "E 85" und der Austausch der Schleppkupplung Sicherheitskupplung "Europa G 72" bzw. "Europa G 73" gegen die Sicherheitskupplung "Europa G 88" gemäß den Angaben der Technischen Mitteilung Nr. 286-26, LBA-anerkannt, der Firma Schempp-Hirth Flugzeugbau GmbH ist zulässig. 8. Die Erhöhung der Spannweite auf 25,5 m gem äß den Angaben der Technischen Mitteilung Nr. 286 -27, LBA-anerkannt, der Firma Schempp-Hirth Flugzeugbau GmbH ist zulässig. ----------------------------------------