LUFTFAHRT-BUNDESAMT GERÄTEKENNBLATT (§4 LuftVZO) ________________________________________________________________________________________________________________________ TITELBLATT Segelflugzeug-Kennblatt Nr.: 295 Ausgabe Nr. Datum Muster: Janus 9 24.07.1990 Baureihe: Janus B Janus C Janus Ce 9 24.07.1990 11 08.07.1994 1 06.11.1991 LUFTFAHRT-BUNDESAMT GERÄTEKENNBLATT (§4 LuftVZO) ________________________________________________________________________________________________________________________ I. Allgemeines 1. Segelflugzeug-Kennblatt Nr.: 295 2. Musterbezeichnung: 3. Verkaufsbezeichnung: 4. Entwicklungsbetrieb: 5. Hersteller: 6. Klasse des Lufttüchtigkeitszeugnisses: 7. Lufttüchtigkeitsgruppe 8. Musterzulassung in der Bundesrepublik Deutschland: II. Zulassungsbasis 1. Lufttüchtigkeitsforderungen: Ausgabe Nr.: 9 Datum: 24.07.1990 Janus --- --- Schempp-Hirth Flugzeugbau GmbH Krebenstr. 25 73230 Kirchheim/Teck Schempp -Hirth KG Segelflugzeugbau Krebenstraße 25 7312 Kirchheim/Teck Schempp -Hirth GmbH & Co.KG Krebenstraße 25 7312 Kirchheim/Teck Standardklasse Normalsegelflugzeug Aufgrund einer umfassenden Musterpr üfung Datum der Musterzulassung: 10.11.1975 1.1 angewendete Luftt üchtigkeitsforderungen Lufttüchtigkeitsforderungen für Segelflugzeuge (LFS), Ausgabe Februar 1966 1.2 ergänzende Forderungen Richtlinien zur F ührung des Festigkeitsnachweises für Bauteile aus glasfaserverstärkten Kunststoffen von Segelflugzeugen, Ausgabe März 1965 III. Technische Merkmale und Betriebsgrenzen 1. Dokumente zur Definition: Aufstellung der Zeichnungen f ür das Segelflugzeug JANUS, Stand 25.09.75, LBA-anerk. 10.11.75 Stand 25.09.75, LBA-anerk. 08.04.76 (1.Rev.) Stand Juni 76, LBA-anerk. 01.09.76 (2.Rev.) Stand März 78, LBA-anerk. 22.03.78 (3.Rev.) Stand Febr. 80, LBA-anerk. 16.07.80 (4.Rev.) und spätere LBA-anerkannte Unterlagen 2. Baumerkmale: 3. Schleppkupplung: 4. Geschwindigkeiten: 5. Massen: 6. Schwerpunktsbereich: 7. Sollbruchstelle: Muster :Janus Kennblatt-Nummer : 295 Ausgabe-Nr. : 9 Zweisitziger, freitragender Mitteldecker in GFK -Bauweise, zweiteiliger Tragflügel, Wölbklappen, Bremsklappen auf der Flügeloberseite, festes, bremsbares Zentralrad und Bugrad, Bänderbremsschirm, Pendel-T-Leitwerk. Fl ügelspannweite: 18,2 m 1. Bugkupplung "E 72" Kennblatt-Nummer 60.230/1 2. Bugkupplung "E 75" Kennblatt-Nummer 60.230/1 3. Bugkupplung "E 85" Kennblatt-Nummer 60.230/1 4. Sicherheitskupplung "Europa G 72" Kennblatt-Nummer 60.230/2 5. Sicherheitskupplung "Europa G 73" Kennblatt-Nummer 60.230/2 6. Sicherheitskupplung "Europa G 88" Kennblatt-Nummer 60.230/2 Bemerkung: Kupplungen 1 bis 3, 5 und 6 wahlweise Kupplungen 1 und 2 siehe V.5 Kupplungen 3 und 6 siehe V.6 Man övergeschwindigkeit H öchstzulässige Geschwindigkeit VA 170 km/h VNE 220 km/h - bei Wölbklappenstellung +6,+4,0 VFE 220 km/h - bei Wölbklappenstellung -4, -7 VFE 220 km/h - bei Wölbklappenstellung L, +12 VFE 170 km/h - bei Windenstart VW 120 km/h - bei Flugzeugschlepp VT 170 km/h - bei Betätigen der Bremsklappen 220 km/h Bemerkung: Nach Durchführung der TM 295-4 (siehe V.11) entf ällt die Wölbklappenstellung +4 und die W ölbklappenstellung +12 wird auf +10 reduziert, wobei die h öchstzulässige Geschwindigkeit unver ändert bleibt. - Höchstzulässige Masse - Höchstzulässige Masse der nichttragenden Teile 620 kg 400 kg Nach Durchführung von TM 295-4 (siehe V.11) - Höchstzulässige Masse 620 kg - Höchstzulässige Masse der nichttragenden Teile 440 kg Bezugsebene (BE) : Fl ügelvorderkante bei Wurzelrippe Flugzeuglage : Keil 100 : 4,5 auf Rumpfoberkante hinten horizontal - größte Vorlage hinter BE 30 mm - größte Rücklage hinter BE 300 mm Bruchfestigkeit - bei Windenstart - bei Flugzeugschlepp max. 825 daN max. 825 daN Muster :Janus Kennblatt-Nummer : 295 Ausgabe-Nr. : 9 8. Sitze: Anzahl 2 9. Betriebszeitbegrenzte Teile: siehe Betriebshandbuch 10. Ruderausschläge: siehe Betriebshandbuch 11. Ausrüstung: Mindestausrüstung 2 Geschwindigkeitsmesser (bis 250 km/h) 2 Höhenmesser 2 vierteilige Anschnallgurte (symmetrisch) 2 Rückenkissen (zusammengedrückt 10 cm dick), wenn keine Fallschirme mitgef ührt werden. IV. Betriebsanweisungen 1. Anweisungen für den Betrieb Flughandbuch für das Segelflugzeug Janus, Ausgabe Juli 1975, LBA-anerkannt Austauschseiten zum Flughandbuch für das Segelflugzeug Janus, Ausgabe Juli 1975, LBA -anerkannt, aufgrund von Technischen Mitteilungen und Änderungsblättern 2. Anweisungen für Instandhaltung und Nachprüfung Betriebshandbuch f ür das Segelflugzeug Janus, Ausgabe Juli 1975 Austauschseiten zum Betriebshandbuch für das Segelflugzeug Janus, Ausgabe Juli 1975, aufgrund von Technischen Mitteilungen und Änderungsblättern Reparaturanweisung f ür das GFK-Segelflugzeug Janus Betriebs- und Wartungsanweisung für die Bremsschirme für Segelflugzeuge, Baumuster BS 1000, BS 1300, BS 1600, Ausgabe November 1968 Betriebs- und Wartungsanweisung für die Schleppkupplung Sicherheitskupplung "Europa G 72" und "Europa G 73", Ausgabe Mai 1975, LBA -anerkannt, oder Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Sicherheitskupplung "Europa G 72" und Sicherheitskupplung "Europa G 73", Ausgabe Januar 1989, LBA-anerkannt (nur für grundüberholte Kupplungen) Betriebs- und Wartungsanweisung für die Schleppkupplung Bugkupplung "E 72" und "E 75", Ausgabe Mai 1975, LBA-anerkannt, (siehe V.5) oder Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Bugkupplung "E 72" und Bugkupplung "E 75", Ausgabe März 1989, LBA-anerkannt, (nur für grundüberholte Kupplungen) Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Bugkupplung "E 85", Ausgabe März 1989, LBA-anerkannt, (siehe V.6) Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Sicherheitskupplung "Europa G 88", Ausgabe Februar 1989, LBA -anerkannt (siehe V.6) V. Ergänzungen und Beschränkungen 1. Herstellung nur im Industriebau zulässig. 2. Alle Bauteile, die der Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, müssen, mit Ausnahme des Bereichs für Kennzeichen und Farbwarnlackierung, eine wei ße Oberfläche haben 3. Geeignet für Wolkenflug gemäß den Angaben im Flughandbuch. Muster :Janus Kennblatt-Nummer : 295 Ausgabe-Nr. : 9 4. Luftfahrzeuge dieses Musters sind für Flüge nach VFR bei Tag zugelassen. 5. Der wahlweise Einbau einer Bugkupplung "E 72" oder "E 75" zusätzlich zu der Schwerpunktkupplung Sicherheitskupplung "Europa G 72" oder "Europa G 73" gemäß den Angaben der Technischen Mitteilung Nr. 295 -9, LBA-anerkannt, der Firma Schempp-Hirth Flugzeugbau GmbH ist zul ässig. 6. Der Austausch der Bugkupplungen "E 72" bzw. "E 75" gegen die Bugkupplung "E 85" und der Sicherheitskupplungen "Europa G 72" bzw. "Europa G 73" gegen die Sicherheitskupplung "Europa G 88" gemäß den Angaben der Technischen Mitteilung Nr. 295 -20, LBA-anerkannt, der Firma Schempp-Hirth Flugzeugbau GmbH ist zulässig. 7. Bei den Werk-Nummern 01, 02 liegen gegenüber der Serienausführung folgende Abweichungen vor: Geänderte Ruderausschläge für Querruder, Wölbklappen (siehe Betriebshandbuch f ür diese Werk-Nummern) 8. Bei der Werk-Nummer 04 liegen gegenüber der Serienausführung folgende Abweichungen vor: Geänderte Ruderausschläge für die Wölbklappen (siehe Betriebshandbuch f ür diese Werk-Nummer) 9. Ab Werk-Nummer 04 ist der wahlweise Einbau von Integral -Wassertanks im Rahmen der Herstellung des Segelflugzeuges gem äß den Angaben der Technischen Mitteilung Nr. 295 -1, LBA-anerkannt, der Firma Schempp-Hirth KG Segelflugzeugbau zul ässig. 10. Der wahlweise, nachtr ägliche Einbau von flexiblen Wassertanks gemäß den Angaben der Technischen Mitteilung Nr. 295 -3, LBA-anerkannt, der Firma Schempp-Hirth GmbH&Co.KG ist zulässig. 11. Die Erhöhung der Höchstmasse der nichttragenden Teile von 400 auf 440 kg, die geänderte Raststellung der Wölbklappen sowie die Durchführung des einfachen Kunstfluges gem äß den Angaben der Technischen Mitteilung Nr. 295-4, LBA-anerkannt, der Firma Schempp -Hirth GmbH & Co.KG ist zulässig. 12. Der Umbau des Segelflugzeuges Janus in die Baureihe Janus B gemäß den Angaben der Technischen Mitteilung Nr. 295 -8, LBA-anerkannt, der Firma Schempp-Hirth GmbH & Co.KG ist zulässig. 13. Der wahlweise Verzicht auf den Einbau eines Bremsfallschirmes gemäß den Angaben der Technischen Mitteilung Nr. 295 -6, LBA-anerkannt, der Firma Schempp-Hirth GmbH&Co.KG ist zulässig. ----------------------------------------