LUFTFAHRT-BUNDESAMT GERÄTEKENNBLATT (§4 LuftVZO) ________________________________________________________________________________________________________________________ TITELBLATT Segelflugzeug-Kennblatt Nr.: 295 Ausgabe Nr. Datum Muster: Janus 9 24.07.1990 Baureihe: Janus B Janus C Janus Ce 9 24.07.1990 11 08.07.1994 1 06.11.1991 LUFTFAHRT-BUNDESAMT GERÄTEKENNBLATT (§4 LuftVZO) ________________________________________________________________________________________________________________________ I. Allgemeines 1. Segelflugzeug-Kennblatt Nr.: 295 2. Baureihenbezeichnung: 3. Verkaufsbezeichnung: 4. Entwicklungsbetrieb: 5. Hersteller: 6. Klasse des Lufttüchtigkeitszeugnisses: 7. Lufttüchtigkeitsgruppe 8. Musterzulassung in der Bundesrepublik Deutschland: II. Zulassungsbasis 1. Lufttüchtigkeitsforderungen: Ausgabe Nr.: 11 Datum: 08.07.1994 Janus C --- --- Schempp-Hirth Flugzeugbau GmbH Krebenstr. 25 73230 Kirchheim/Teck Schempp -Hirth GmbH & Co.KG Krebenstraße 25 7312 Kirchheim/Teck Standardklasse "U" (Utility) Aufgrund einer erg änzenden Musterprüfung Datum der Musterzulassung: 16.07.1980 1.1 angewendete Luftt üchtigkeitsforderungen Lufttüchtigkeitsforderungen für Segelflugzeuge und Motorsegler (LFSM), Ausgabe 23. Oktober 1975 1.2 ergänzende Forderungen Richtlinien zur F ührung des Festigkeitsnachweises für Bauteile aus glasfaserverstärkten Kunststoffen von Segelflugzeugen, Ausgabe März 1965 III. Technische Merkmale und Betriebsgrenzen 1. Dokumente zur Definition: 2. Baumerkmale: Aufstellung der Zeichnungen f ür das Segelflugzeug JANUS C, Stand Febr. 80, LBA-anerk. 09.09.80 Stand Febr. 90, LBA-anerk. 24.07.90 (1. Rev.) Zweisitziger, freitragender Mitteldecker in CFK -GFK-Bauweise, zweiteiliger Tragflügel mit aufgesteckten Fl ügelenden, Wölbklappen, Bremsklappen auf der Fl ügeloberseite, Wassertanks im Tragflügel. 3. Schleppkupplung: 4. Geschwindigkeiten: 5. Massen: 6. Schwerpunktsbereich: 7. Sollbruchstelle: 8. Sitze: 9. Betriebszeitbegrenzte Teile: 10. Ruderausschläge: Baureihe :Janus C Kennblatt-Nummer : 295 Ausgabe-Nr. : 11 GFK -Rumpf, festes, bremsbares Zentralrad und Bugrad. Bänderbremsschirm. T-Leitwerk, Höhenleitwerk mit Flosse und Ruder. (einziehbares Fahrwerk mit hydraulischer Bremse siehe V.8). Fl ügelspannweite: 20 m 1. Bugkupplung "E 72" Kennblatt-Nummer 60.230/1 2. Bugkupplung "E 75" Kennblatt-Nummer 60.230/1 3. Bugkupplung "E 85" Kennblatt-Nummer 60.230/1 4. Sicherheitskupplung "Europa G 72" Kennblatt-Nummer 60.230/2 5. Sicherheitskupplung "Europa G 73" Kennblatt-Nummer 60.230/2 6. Sicherheitskupplung "Europa G 88" Kennblatt-Nummer 60.230/2 Bemerkung: Kupplungen 1 bis 3, 5 und 6 wahlweise Kupplungen 1 und 2 siehe V.6 Kupplungen 3 und 6 siehe V.7 Man övergeschwindigkeit H öchstzulässige Geschwindigkeit VA 180 km/h VNE 250 km/h - bei Wölbklappenstellung +8, 0 - bei Wölbklappenstellung -4, -7 - bei Wölbklappenstellung L - bei starker Turbulenz - bei Windenstart - bei Flugzeugschlepp VFE 250 km/h VFE 250 km/h VFE 140 km/h VRA 180 km/h VW 150 km/h VT 180 km/h - Höchstzulässige Masse - Höchstzulässige Masse der nichttragenden Teile 700 kg 400 kg Bezugsebene (BE) : Fl ügelvorderkante bei Wurzelrippe Flugzeuglage : Keil 100 : 4,5 auf Rumpfoberkante hinten horizontal - größte Vorlage hinter BE 40 mm - größte Rücklage hinter BE 270 mm Bruchfestigkeit - bei Windenstart - bei Flugzeugschlepp max. 825 daN max. 825 daN Anzahl 2 siehe Wartungshandbuch siehe Flughandbuch Baureihe :Janus C Kennblatt-Nummer : 295 Ausgabe-Nr. : 11 11. Ausrüstung: Mindestausrüstung 2 Geschwindigkeitsmesser (bis 300 km/h) 2 Höhenmesser 2 vierteilige Anschnallgurte (symmetrisch) 2 Rückenkissen (zusammengedrückt 10 cm dick), wenn keine Fallschirme mitgef ührt werden IV. Betriebsanweisungen 1. Anweisungen für den Betrieb Flughandbuch für das Segelflugzeug Janus C, Ausgabe Juni 1980, LBA-anerkannt Austauschseiten zum Flughandbuch für das Segelflugzeug Janus C, Ausgabe Juni 1980, LBA-anerkannt, aufgrund von Technischen MItteilungen und Änderungsblättern 2. Anweisungen für Instandhaltung und Nachprüfung Wartungshandbuch f ür das Segelflugzeug Janus C, Ausgabe Juni 1980 Austauschseiten zum Wartungshandbuch für das Segelflugzeug Janus C, Ausgabe Juni 1980, aufgrund von Technischen MItteilungen und Änderungsblättern Reparatur-Anweisung für das CFK-GFK-Segelflugzeug Janus C Betriebs- und Wartungsanweisung für die Bremsschirme für Segelflugzeuge, Baumuster BS 1000, BS 1300, BS 1600, Ausgabe November 1968 Betriebs- und Wartungsanweisung für die Schleppkupplung Sicherheitskupplung "Europa G 72" und "Europa G 73", Ausgabe Mai 1975, LBA -anerkannt, oder Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Sicherheitskupplung "Europa G 72" und Sicherheitskupplung "Europa G 73", Ausgabe Januar 1989, LBA-anerkannt, (nur für grundüberholte Kupplungen) Betriebs- und Wartungsanweisung für die Schleppkupplung Bugkupplung "E 72" und "E 75", Ausgabe Mai 1975, LBA-anerkannt, (siehe V.6) oder Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Bugkupplung "E 72" und Bugkupplung "E 75", Ausgabe März 1989, LBA-anerkannt, (nur für grundüberholte Kupplungen) Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Bugkupplung "E 85", Ausgabe März 1989, LBA-anerkannt, (siehe V.7) Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Sicherheitskupplung "Europa G 88", Ausgabe Februar 1989, LBA -anerkannt, (siehe V.7) V. Ergänzungen und Beschränkungen 1. Herstellung nur im Industriebau zulässig. 2. Alle Bauteile, die der Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, müssen, mit Ausnahme des Bereichs für Kennzeichen und Farbwarnlackierung, eine wei ße Oberfläche haben 3. Geeignet für Wolkenflug gemäß den Angaben im Flughandbuch. 4. Geeignet für einfachen Kunstflug gemäß den Angaben im Flughandbuch. 5. Luftfahrzeuge dieses Musters sind für Flüge nach VFR bei Tag zugelassen. Baureihe :Janus C Kennblatt-Nummer : 295 Ausgabe-Nr. : 11 6. Der wahlweise Einbau der Bugkupplung "E 72" oder "E 75" zusätzlich zu der Schwerpunktkupplung Sicherheitskupplung "Europa G 72" oder "Europa G 73" gemäß den Angaben der Technischen Mitteilung Nr. 295 -9, LBA-anerkannt, der Firma Schempp-Hirth Flugzeugbau GmbH ist zul ässig. 7. Der Austausch der Bugkupplungen "E 72" bzw. "E 75" gegen die Bugkupplung "E 85" und der Sicherheitskupplung "Europa G 72" bzw. "Europa G 73" gegen die Sicherheitskupplung "Europa G 88" gemäß den Angaben der Technischen Mitteilung Nr. 295 -20, LBA-anerkannt, der Firma Schempp-Hirth Flugzeugbau GmbH ist zulässig. 8. Der Einbau eines einziehbaren Fahrwerks mit hydraulischer Bremse gem äß den Angaben des Änderungsblattes Nr. 295-21, LBA-anerkannt, der Firma Schempp-Hirth Flugzeugbau GmbH ist zulässig 9. Der wahlweise Verzicht auf den Einbau eines Bremsschirms gemäß den Angaben der Technischen Mitteilung Nr. 295-6, LBA-anerkannt, der Firma Schempp-Hirth GmbH & Co.KG ist zulässig 10. Die Verwendung des Rumpfes des Motorseglers Janus cT bzw. Janus cM gem äß Änderungsblatt Nr. 295-19, LBA-anerkannt, der Firma Schempp-Hirth Flugzeugbau GmbH ist zulässig. 11. Gemäß den Angaben der Technischen Mitteilung Nr. 295 -25, LBA-anerkannt, der Firma Schempp-Hirth FLugzeugbau GmbH ist die Verwendung 1) eines vergrößerten Seitenleitwerkes 2) einer steiferen Höhenleitwerksflosse zulässig. Bei den Werknummern 193, 240, 248, 249, 251, 253 bis 257, 260 bis 263, 266, die dem Änderungsblatt Nr. 295-25 entsprechen, muß die steifere Höhenleitwerksflosse nachgerüstet werden. ----------------------------------------