LUFTFAHRT-BUNDESAMT GERÄTEKENNBLATT (§4 LuftVZO) ________________________________________________________________________________________________________________________ TITELBLATT Muster: Segelflugzeug-Kennblatt Nr.: 267 Ausgabe Nr. Datum AS-K 13 4 01.07.1996 LUFTFAHRT-BUNDESAMT GERÄTEKENNBLATT (§4 LuftVZO) ________________________________________________________________________________________________________________________ I. Allgemeines 1. Segelflugzeug-Kennblatt Nr.: 267 2. Musterbezeichnung: 3. Verkaufsbezeichnung: 4. Entwicklungsbetrieb: 5. Hersteller: Ausgabe Nr.: 4 Datum: 01.07.1996 AS -K 13 ----Amateurbau 6. Klasse des Lufttüchtigkeitszeugnisses: 7. Lufttüchtigkeitsgruppe 8. Musterzulassung in der Bundesrepublik Deutschland: II. Zulassungsbasis 1. Lufttüchtigkeitsforderungen: III. Technische Merkmale und Betriebsgrenzen 1. Dokumente zur Definition: Sportflugzeugbau JUBI GmbH Am Flugplatz 2 4811 Oerlinghausen Alexander Schleicher KG Segelflugzeugbau Huhnrain 1 6416 Poppenhausen Alexander Schleicher OHG Segelflugzeugbau Huhnrain 1 6416 Poppenhausen Standardklasse Beanspruchungsgruppe 2 Aufgrund einer umfassenden Musterpr üfung Datum der Musterzulassung: 13.12.1966 1.1 angewendete Luftt üchtigkeitsforderungen Bauvorschriften f ür Segelflugzeuge (BVS), Heft 1. 1.2 ergänzende Forderungen Lufttüchtigkeitsforderungen für Segelflugzeuge (LFS). Zeichnungen und Zeichnungsliste mit DVL-PfLVermerk Küppers 10. Nov. 1966. In der Zeichnungsliste wurden die Zeichnungen gekennzeichnet, die nur f ür die industrielle Fertigung verwendet werden d ürfen. 2. Baumerkmale: 3. Schleppkupplung: 4. Geschwindigkeiten: 5. Massen: 6. Schwerpunktsbereich: 7. Sollbruchstelle: 8. Sitze: 9. Betriebszeitbegrenzte Teile: 10. Ruderausschläge: 11. Ausrüstung: Muster :AS-K 13 Kennblatt-Nummer : 267 Ausgabe-Nr. : 4 Zweisitziger, freitragender Mitteldecker in Gemischtbauweise. Zweiteiliger, einholmiger Holzfl ügel mit Torsionsnase. Stahlrohrrumpf mit gefedertem Zentralrad und Kufe. Fl ügelspannweite. 16,0 m 1. Bugkupplung "E 72" Kennblatt-Nummer 60.230/1 2. Bugkupplung "E 75" Kennblatt-Nummer 60.230/1 3. Bugkupplung "E 85" Kennblatt-Nummer 60.230/1 4. Sicherheitskupplung "Europa G 72" Kennblatt-Nummer 60.230/2 5. Sicherheitskupplung "Europa G 73" Kennblatt-Nummer 60.230/2 6. Sicherheitskupplung "Europa G 88" Kennblatt-Nummer 60.230/2 Bemerkung: Kupplungen 2,3,5 und 6 wahlweise. Kupplung 3 (siehe auch V.2) Kupplung 6 (siehe auch V.3) Man övergeschwindigkeit H öchstzulässige Geschwindigkeit VA 140 km/h VNE 200 km/h - bei starker Turbulenz - bei Windenstart - bei Flugzeugschlepp - bei Kraftwagenschlepp VRA 140 km/h VW 100 km/h VT 140 km/h 100 km/h - Höchstzulässige Masse - Höchstzulässige Masse der nichttragenden Teile 480 kg 320 kg Bezugsebene (BE) : Fl ügelvorderkante Rippe 3 Flugzeuglage : Fl ügelsehne Rippe 3 horizontal - größte Vorlage hinter BE 70 mm - größte Rücklage hinter BE 247 mm Bruchfestigkeit - bei Windenstart - bei Flugzeugschlepp max. 1070 daN max. 720 daN Anzahl 2 Mindestbesatzung: 1 entf ällt Siehe Betriebshandbuch Mindestausrüstung: 2 Geschwindigkeitsmesser (bis 250 km/h) 2 Höhenmesser 2 vierteilige Anschnallgurte R ückenkissen oder Fallschirm Muster :AS-K 13 Kennblatt-Nummer : 267 Ausgabe-Nr. : 4 IV. Betriebsanweisungen 1. Anweisungen für den Betrieb Flughandbuch AS-K 13, Ausgabe November 1966, DVL -PfL-geprüft. 2. Anweisungen für Instandhaltung und Nachprüfung Betriebshandbuch AS -K 13. Betriebs- und Wartungsanweisung für die Schleppkupplung Bugkupplung "E 72" und "E 75", Ausgabe Mai 1975, LBA-anerkannt, oder Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Bugkupplung "E 72" und Bugkupplung "E 75", Ausgabe Februar 1989, LBA -anerkannt, (nur für grundüberholte Kupplungen). Betriebs- und Wartunganweisung für die Schleppkupplung Sicherheitskupplung "Europa G 72" und "Europa G 73", Ausgabe Mai 1975, LBA-anerkannt, oder Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Sicherheitskupplung "Europa G 72" und Sicherheitskupplung "Europa G 73", Ausgabe Januar 1989, LBA-anerkannt, (nur für grundüberholte Kupplungen). Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Bugkupplung "E 85", Ausgabe März 1989, LBA-anerkannt, (siehe V.2). Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Sicherheitskupplung "Europa G 88", Ausgabe Februar 1989, LBA -anerkannt, (siehe V.3). V. Ergänzungen und Beschränkungen 1. Luftfahrzeuge dieses Musters sind für Flüge nach VFR bei Tag zugelassen. 2. Gemäß den Angaben der Technischen Mitteilung Nr. 60.230/1-1/90, LBA-anerkannt, der Firma TOST GmbH Flugzeugger ätebau ist der Austausch der Bugkupplungen "E 72" und E 75" gegen das Muster Bugkupplung "E 85" zulässig. 3. Gemäß den Angaben der Technischen Mitteilung Nr. 60.230/2-1/90, LBA-anerkannt, der Firma TOST GmbH Flugzeugger ätebau ist der Austausch der Sicherheitskupplungen "Europa G 72" und "Europa G 73" gegen das Muster Sicherheitskupplung "Europa G 88" zulässig. 4. Nach Durchführung der in der Technischen Mitteilung Nr. 4 des Herstellers angeführten Maßnahmen ist einfacher Kunstflug zul ässig. 5. Amateurbau ist zul ässig unter Verwendung von geprüften Bauteilen bzw. Baugruppen der Hersteller Schleicher und JUBI, wobei die Fertigung von Höhenleitwerk, Seitenleitwerk, Bremsklappen, Querruder ohne Beschläge, Endrippen, Rumpfverkleidung ohne GFK-Teile im Amateurbau erfolgen kann. Die Befreiung von der Erfordernis der Anerkennung als Hersteller gemäß 42 LuftGerPO ist bei der zuständigen LBA-Außenstelle zu beantragen. ----------------------------------------