LUFTFAHRT-BUNDESAMT GERÄTEKENNBLATT (§4 LuftVZO) ________________________________________________________________________________________________________________________ TITELBLATT Segelflugzeug-Kennblatt Nr.: 308 Ausgabe Nr. Datum Muster: ASW 19 7 08.02.1999 Baureihe: ASW 19 B 7 08.02.1999 LUFTFAHRT-BUNDESAMT GERÄTEKENNBLATT (§4 LuftVZO) ________________________________________________________________________________________________________________________ I. Allgemeines 1. Segelflugzeug-Kennblatt Nr.: 308 2. Musterbezeichnung: 3. Verkaufsbezeichnung: 4. Entwicklungsbetrieb: 5. Hersteller: 6. Klasse des Lufttüchtigkeitszeugnisses: 7. Lufttüchtigkeitsgruppe 8. Musterzulassung in der Bundesrepublik Deutschland: II. Zulassungsbasis 1. Lufttüchtigkeitsforderungen: Ausgabe Nr.: 7 Datum: 08.02.1999 ASW 19 --- --- Alexander Schleicher GmbH & Co., Segelflugzeugbau Huhnrain 1 36163 Poppenhausen Alexander Schleicher OHG Segelflugzeugbau Huhnrain 1 6416 Poppenhausen Standardklasse Normalsegelflugzeug Aufgrund einer umfassenden Musterpr üfung Datum der Musterzulassung: 07.05.1976 1.1 angewendete Luftt üchtigkeitsforderungen Lufttüchtigkeitsforderungen für Segelflugzeuge (LFS), Ausgabe 1966 1.2 ergänzende Forderungen Richtlinien zur F ührung des Festigkeitsnachweises f ür Bauteile aus glasfaserverstärkten Kunststoffen von Segelflugzeugen, Ausgabe M ärz 1965 III. Technische Merkmale und Betriebsgrenzen 1. Dokumente zur Definition: 2. Baumerkmale: Bauunterlagen gemäß Zeichnungsliste, LBA -anerkannt am 10. August 1976. Einsitziger, freitragender Mitteldecker in GFK -Bauweise mit Einziehfahrwerk und T -Leitwerk, Bremsklappen auf der Fl ügeloberseite, Wasserballast. Fl ügelspannweite: Fl ügelbiegeschwingungszahl: 15,0 m ca. 115/min Muster :ASW 19 Kennblatt-Nummer : 308 Ausgabe-Nr. : 7 3. Schleppkupplung: 1. Sicherheitskupplung "Europa G 72" Kennblatt-Nummer 60.230/2 2. Sicherheitskupplung "Europa G 73" Kennblatt-Nummer 60.230/2 3. Sicherheitskupplung "Europa G 88" Kennblatt-Nummer 60.230/2 (Siehe Bemerkung unter V.) 4. Geschwindigkeiten: Man övergeschwindigkeit H öchstzulässige Geschwindigkeit VA 170 km/h VNE 250 km/h - bei Windenstart - bei Flugzeugschlepp VW 120 km/h VT 170 km/h 5. Massen: - Höchstzulässige Masse - Höchstzulässige Masse der nichttragenden Teile 408 kg 225 kg 6. Schwerpunktsbereich: 7. Sollbruchstelle: 8. Sitze: Bezugsebene (BE) : Fl ügelvorderkante an der Wurzelrippe Flugzeuglage : Schablone 1000:45 auf der Rumpfoberseite horizontal - größte Vorlage hinter BE 240 mm - größte Rücklage hinter BE 384 mm Bruchfestigkeit - bei Windenstart - bei Flugzeugschlepp max. 500 daN max. 500 daN Anzahl 1 9. Betriebszeitbegrenzte Teile: 10. Ruderausschläge: --- H öhenruder: nach oben 60 +/- 10 mm nach unten 50 +/- 5 mm Me ßpunktentfernung von Ruderachse: 160 mm 11. Ausrüstung: Querruder: nach oben 60 +/- 10 mm nach unten 40 +/- 5 mm Me ßpunktentfernung von Ruderachse: 160 mm Seitenruder: Nach beiden Seiten 160 +/- 15 mm Me ßpunktentfernung von Ruderachse 310 mm Mindestausrüstung 1 Geschwindigkeitsmesser (bis 270 km/h) 1 Höhenmesser 1 4-teiliger Anschnallgurt (symmetrisch) 1 Rückenkissen (zusammengedrückt 6 cm dick), wenn ohne Fallschirm geflogen wird. IV. Betriebsanweisungen 1. Anweisungen für den Betrieb Flughandbuch ASW 19, Ausgabe Mai 1976, LBA -anerkannt. Datenschild Beladeplan Muster :ASW 19 Kennblatt-Nummer : 308 Ausgabe-Nr. : 7 2. Anweisungen für Instandhaltung und Nachprüfung Betriebshandbuch ASW 19. Reparaturhandbuch ASW 19. Betriebs- und Wartungsanweisung für die Schleppkupplung Sicherheitskupplung "Europa G 72" und "Europa G 73", Ausgabe Mai 1975, LBA -anerkannt oder Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Baureihe: Sicherheitskupplung "Europa G 72" und Sicherheitskupplung "Europa G 73", Ausgabe Januar 1989, LBA -anerkannt. Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Sicherheitskupplung "Europa G 88", Ausgabe Februar 1989, LBA -anerkannt. (Siehe Bemerkung unter V.) V. Ergänzungen und Beschränkungen 1. Herstellung nur im Industriebau zulässig. 2. Alle Bauteile, die der Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, müssen, mit Ausnahme des Bereichs für Kennzeichen und Farbwarnlackierung, eine wei ße Oberfläche haben 3. Geeignet für Wolkenflug gemäß den Angaben im Flughandbuch. 4. Geeignet für einfachen Kunstflug gemäß den Angaben im Flughandbuch. 5. Die Umrüstung in die "Clubklasse" - Version gemäß Technischer Mitteilung Nr. 14 der Fa. Schleicher ist zulässig. 6. Der nachträgliche Umbau auf die Baureihe ASW 19 B ist zul ässig, wenn die in der Technischen Mitteilung Nr. 6a der Fa. Schleicher beschriebenen Maßnahmen durchgeführt werden. 7. Der Einbau der "Sicherheitskupplung Europa G 88" ist entsprechend den Angaben der Technischen Mitteilung Nr. 23 der Firma Schleicher zulässig. 8. Die Modifizierung der Randb ögen (Winglets) gemäß den Angaben der Technischen Mitteilung Nr. 308 -26 der Firma FBW-Flugzeugbau GmbH vom 30.12.1998, LBA -anerkannt, ist zulässig. ----------------------------------------