LUFTFAHRT-BUNDESAMT GERÄTEKENNBLATT (§4 LuftVZO) ________________________________________________________________________________________________________________________ TITELBLATT Segelflugzeug-Kennblatt Nr.: 218 Ausgabe Nr. Datum Muster: SB 5 B 8 11.12.2000 Baureihe: SB 5 E 7 10.11.1993 LUFTFAHRT-BUNDESAMT GERÄTEKENNBLATT (§4 LuftVZO) ________________________________________________________________________________________________________________________ I. Allgemeines 1. Segelflugzeug-Kennblatt Nr.: 218 2. Musterbezeichnung: 3. Verkaufsbezeichnung: 4. Entwicklungsbetrieb: 5. Hersteller: Ausgabe Nr.: 8 Datum: 11.12.2000 SB 5 B ----Amateurbau 6. Klasse des Lufttüchtigkeitszeugnisses: 7. Lufttüchtigkeitsgruppe 8. Musterzulassung in der Bundesrepublik Deutschland: II. Zulassungsbasis 1. Lufttüchtigkeitsforderungen: III. Technische Merkmale und Betriebsgrenzen 1. Dokumente zur Definition: 2. Baumerkmale: Hans Eichelsdörfer Flugzeugbau Hafenstr. 6 96052 Bamberg Standardklasse Beanspruchungsgruppe 2 Aufgrund einer umfassenden Musterpr üfung Datum der Musterzulassung: 21.05.1964 angewendete Lufttüchtigkeitsforderungen Bauvorschriften f ür Segelflugzeuge (BVS), Heft 1 bis 3, in Verbindung mit BCAR, Section E "Gliders", Subsection E 2 "Flight" Zeichnungsliste, Ausgabe 2, LBA -anerkannt 15. Nov. 1972 St ückliste, 2. Ausgabe, mit Vermerk PfL Reinke vom 15. Febr. 1967 Bauanweisung mit Vermerk PfL Reinke vom 21. April 1964 Einsitziger, freitragender Schulterdecker in Holzbauweise, V-Leitwerk, Bremsklappen, bremsbares Zentralradfahrwerk Fl ügelspannweite: Fl ügelbiegeschwingungszahl: 15,0 m 192/min Muster :SB 5 B Kennblatt-Nummer : 218 Ausgabe-Nr. : 8 3. Schleppkupplung: 4. Geschwindigkeiten: 1. Sicherheitskupplung "Europa G 72" Kennblatt-Nummer 60.230/2 2. Sicherheitskupplung "Europa G 73" Kennblatt-Nummer 60.230/2 3. Sicherheitskupplung "Europa G 88" Kennblatt-Nummer 60.230/2 Bemerkung: Kupplungen 2 und 3 wahlweise Kupplung 3 siehe V.5 H öchstzulässige Geschwindigkeit VNE 200 km/h - bei starker Turbulenz - bei Windenstart - bei Flugzeugschlepp VRA 140 km/h VW 100 km/h VT 120 km/h 5. Massen: 6. Schwerpunktsbereich: 7. Sollbruchstelle: 8. Sitze: 9. Betriebszeitbegrenzte Teile: - Höchstzulässige Masse - Höchstzulässige Masse der nichttragenden Teile 350 kg 200 kg Bezugsebene (BE) : Fl ügelvorderkante bei Rippe 1 Flugzeuglage : Rumpfoberseite waagerecht - größte Vorlage hinter BE 260 mm - größte Rücklage hinter BE 398 mm Bruchfestigkeit - bei Windenstart - bei Flugzeugschlepp max. 530 daN max. 530 daN Anzahl 1 siehe Betriebshandbuch 10. Ruderausschläge: 11. Ausrüstung: Siehe Betriebshandbuch Mindestausrüstung: 1 Geschwindigkeitsmesser (50 bis 250 km/h) 1 Höhenmesser 1 vierteiliger Anschnallgurt (symmetrisch) 1 Rückenkissen (zusammengedrückt 10 cm dick), wenn kein Fallschirm mitgef ührt wird IV. Betriebsanweisungen 1. Anweisungen für den Betrieb Flughandbuch für das Segelflugzeug SB 5, Baureihen B und E, Ausgabe März 1979, LBA-anerkannt. 2. Anweisungen für Instandhaltung und Nachprüfung Betriebshandbuch f ür das Segelflugzeug SB 5, Baureihen B und E, Ausgabe März 1979. Betriebs- und Wartungsanweisung für die Schleppkupplung Sicherheitskupplung "Europa G 72" und "Europa G 73", Ausgabe Mai 1975, LBA -anerkannt, oder Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Sicherheitskupplung Baureihe: Sicherheitskupplung "Europa G 72" und Sicherheitskupplung "Europa G 73", Ausgabe Januar 1989, LBA -anerkannt. Muster :SB 5 B Kennblatt-Nummer : 218 Ausgabe-Nr. : 8 Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Sicherheitskupplung "Europa G 88", Ausgabe Februar 1989, LBA -anerkannt (siehe V.5) V. Ergänzungen und Beschränkungen 1. Teilherstellung im Amateurbau zulässig. 2. Die Musterzulassung schlie ßt die Werk-Nr. V1 als Sonderausführung mit der Bezeichnung SB 5 C ein. Die technischen Merkmale und Betriebsgrenzen sind im Datenblatt Nr. 218/1 in dessen jeweils g ültigen Fassung aufgeführt. 3. Die Werk-Nummern V2 und V5 weisen folgende Abweichungen gegenüber der Serienausführung auf: Änderungen am hinteren Flügelanschlußbeschlag, in der Steuerung, in der Gestaltung des Rumpfes sowie im Einstellwinkel des Tragflügels. Der Nachbau von Segelflugzeugen dieser Sonderausführung ist unzulässig. 4. Der Umbau des Segelflugzeugs SB 5 B in die Baureihe SB 5 E gemäß der Zeichnungsliste mit LBA -Anerkennung 15. Nov. 1972 ist zulässig. 5. Der Austausch der Schleppkupplung Sicherheitskupplung "Europa G 72" bzw. Sicherheitskupplung "Europa G 73" gegen die Sicherheitskupplung "Europa G 88" gemäß den Angaben der Technischen Mitteilung Nr. 60.230/2-1/90, LBA-anerkannt, der Firma TOST GmbH Flugzeuggerätebau ist zulässig. ----------------------------------------