LUFTFAHRT-BUNDESAMT GERÄTEKENNBLATT (§4 LuftVZO) ________________________________________________________________________________________________________________________ TITELBLATT Segelflugzeug-Kennblatt Nr.: 213 Ausgabe Nr. Datum Muster: H 30 GFK 11 02.01.1984 Baureihe: H 101 "Salto" 13 20.01.1995 LUFTFAHRT-BUNDESAMT GERÄTEKENNBLATT (§4 LuftVZO) ________________________________________________________________________________________________________________________ I. Allgemeines 1. Segelflugzeug-Kennblatt Nr.: 213 2. Baureihenbezeichnung: 3. Verkaufsbezeichnung: 4. Entwicklungsbetrieb: 5. Hersteller: 6. Klasse des Lufttüchtigkeitszeugnisses: 7. Lufttüchtigkeitsgruppe 8. Musterzulassung in der Bundesrepublik Deutschland: II. Zulassungsbasis 1. Lufttüchtigkeitsforderungen: Ausgabe Nr.: 13 Datum: 20.01.1995 H 101 "Salto" --- --- Start + Flug GmbH 7968 Saulgau Ursula Hänle doktor fiberglas 5438 Westerburg Frank + Waldenberger GmbH An der Kühweid 3 76661 Philippsburg (Huttenheim) Standardklasse Normalsegelflugzeug Akrobatiksegelflugzeug Aufgrund einer erg änzenden Musterprüfung Datum der Musterzulassung: 28.04.1972 1.1 angewendete Luftt üchtigkeitsforderungen Lufttüchtigkeitsforderungen für Segelflugzeuge (LFS), Ausgabe 1966. 1.2 ergänzende Forderungen Richtlinien zur F ührung des Festigkeitsnachweises für Bauteile aus glasfaserverstärkten Kunststoffen von Segelflugzeugen, Ausgabe März 1965. Zusatzforderungen zu den LFS bei Zulassungen von Segelflugzeugen in die Lufttüchtigkeitsgruppe A vom 20.2.1973. Lufttüchtigkeitsforderungen für Segelflugzeuge und Motorsegler (JAR-22), Ausgabe 27.Juni 1989 (Change 4 der englischen Originalausgabe) (siehe V.13). III. Technische Merkmale und Betriebsgrenzen 1. Dokumente zur Definition: 2. Baumerkmale: 3. Schleppkupplung: 4. Geschwindigkeiten: 5. Massen: 6. Schwerpunktsbereich: Baureihe :H 101 "Salto" Kennblatt-Nummer : 213 Ausgabe-Nr. : 13 Zeichnungsliste für das Segelflugzeugmuster H 101 "Salto", LBA-anerkannt, - Stand April 1972 zusätzlich Änderungen bis TM 101-30 und Liste der Änderungen gegenüber Werk-Nr.: 2, Stand März 1972 Einsitziger, freitragender Mitteldecker in GFK -Bauweise, GFK-Rumpf mit bremsbarem, fest eingebautem Rad und V -Leitwerk, Hinterkantenbremsklappen, Flügel wahlweise mit Ansteckenden oder Winglets Fl ügelspannweite: 13,6 m Spannweitenvergrößerung: siehe V. 9 Winglets : siehe V.12 1. Bugkupplung "E 72" Kennblatt-Nummer 60.230/1 2. Bugkupplung "E 75" Kennblatt-Nummer 60.230/1 3. Bugkupplung "E 85" Kennblatt-Nummer 60.230/1 4. Sonderkupplung "SH 72" Kennblatt-Nummer 60.230/3 Bemerkung: Kupplungen 2 und 3 wahlweise. Normalsegelflugzeug H öchstzulässige Geschwindigkeit VNE 250 km/h - bei Windenstart - bei Flugzeugschlepp VW 130 km/h VT 150 km/h Akrobatiksegelflugzeug H öchstzulässige Geschwindigkeit VNE 280 km/h - bei Windenstart - bei Flugzeugschlepp VW 130 km/h VT 150 km/h Normalsegelflugzeug - Höchstzulässige Masse - Höchstzulässige Masse der nichttragenden Teile Akrobatiksegelflugzeug - Höchstzulässige Masse - Höchstzulässige Masse der nichttragenden Teile 310 kg 215 kg 280 kg 185 kg Bezugsebene (BE) : Fl ügelvorderkante y = 500 mm von Rumpfmitte Flugzeuglage : Schablone 100 : 6 auf Rumpfoberseite horizontal - größte Vorlage hinter BE 235 mm - größte Rücklage hinter BE 335 mm Baureihe :H 101 "Salto" Kennblatt-Nummer : 213 Ausgabe-Nr. : 13 7. Sollbruchstelle: Bruchfestigkeit - bei Windenstart - bei Flugzeugschlepp max. 630 daN max. 500 daN 8. Sitze: Anzahl 1 9. Betriebszeitbegrenzte Teile: 10. Ruderausschläge: siehe Betriebshandbuch siehe Betriebshandbuch 11. Ausrüstung: Mindestausrüstung (N) 1 Geschwindigkeitsmesser (bis 300 km/h) 1 Höhenmesser 1 4-teiliger Anschnallgurt (symmetrisch) 1 Fallschirm, notfalls R ückenkissen (zusammengedrückt 10 cm dick) Bemerkung: Zus ätzliche Ausrüstung für Lufttüchtigkeitsgruppe A (siehe V.6) 1 Beschleunigungsmesser mit Schleppzeiger IV. Betriebsanweisungen 1. Anweisungen für den Betrieb Flug- und Betriebshandbuch H 101 "Salto", Ausgabe Dezember 1972, LBA-anerkannt 2. Anweisungen für Instandhaltung und Nachprüfung Reparaturanleitung: U. H änle, Fiberglas-Flugzeug-Flick-Fibel Betriebs- und Wartungsanweisung für die Schleppkupplung Bugkupplung "E 72" und "E 75", Ausgabe Mai 1975, LBA-anerkannt, oder Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Bugkupplung "E 72" und Bugkupplung "E 75", Ausgabe März 1989, LBA-anerkannt Betriebs- und Wartungsanweisung für die Schleppkupplung Sonderkupplung "S 72" und "SH 72", Ausgabe November 1977, LBA -anerkannt, oder Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Sonderkupplung "S 72" und "SH 72", Ausgabe Juli 1989, LBA -anerkannt. Einbauanweisung für die Schleppkupplung Sonderkupplung "S 72" und "SH 72", Ausgabe September 1989. Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Bugkupplung "E 85", Ausgabe März 1989, LBA-anerkannt, (siehe V.7). V. Ergänzungen und Beschränkungen 1. Herstellung nur im Industriebau zulässig. 2. Alle Bauteile, die der Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, müssen, mit Ausnahme des Bereichs für Kennzeichen und Farbwarnlackierung, eine wei ße Oberfläche haben 3. Geeignet für Wolkenflug gemäß den Angaben im Flughandbuch. 4. Luftfahrzeuge dieses Musters sind für Flüge nach VFR bei Tag zugelassen. 5. Die Musterzulassung gilt ab Werk-Nr. 2. Baureihe :H 101 "Salto" Kennblatt-Nummer : 213 Ausgabe-Nr. : 13 6. Die Zulassungs als Akrobatiksegelflugzeug erfolgte am 5. März 1973. Der Betrieb als Akrobatiksegelflugzeug ist nach Durchf ührung der in den Technischen Mitteilungen Nr. 101-1 und 101-3, LBA-anerkannt, der Firma Start+Flug GmbH beschriebenen Maßnahmen zulässig. 7. Die Verwendung der Schleppkupplung Bugkupplung E 85" gemäß den Angaben der Technischen Mitteilungen Nr. 60.230/1-1/90, LBA-anerkannt, der Firma TOST GmbH Flugzeuggerätebau ist zulässig. 8. Der Einbau eines Bremsschirms ist gemäß den Festlegungen der Technischen Mitteilung Nr. 101 -7, LBA-anerkannt, der Firma Start+Flug GmbH zulässig. 9. Die wahlweise Umrüstung auf eine Spannweite von 15 m bzw. 15,5 m ist gemäß Technischer Mitteilung Nr. 101-14, LBA-anerkannt, der Firma Start+Flug GmbH vom 12.8.1976 und Zusatzblatt zu dieser Technischen Mitteilung vom 12.1.1980 der Firma U. H änle doktor fiberglas zulässig. 10. Ab Werk-Nr. 59 sind gemäß den Angaben der Technischen Mitteilung Nr.101 -23, LBA-anerkannt, der Firma U. Hänle doktor fiberglas geänderte Querruderausschläge zulässig. 11. Die Fertigung des Segelflugzeugmusters H 101 "Salto" erfolgt ab Werk -Nr. 68 bei der Firma Frank + Waldenberger GmbH. 12. Die wahlweise Verwendung von Winglets gemäß den Angaben der Technischen Mitteilung Nr. 101 -31, LBA-anerkannt, der Firma Frank + Waldenberger ist zulässig. 13. Die Änderung des Haubenbetätigungssystems gemäß den Angaben der Änderungs Mitteilung Nr. 101 -3, LBA-anerkannt, der Firma Frank + Waldenberger ist zulässig. ----------------------------------------