LUFTFAHRT-BUNDESAMT GERÄTEKENNBLATT (§4 LuftVZO) ________________________________________________________________________________________________________________________ TITELBLATT Segelflugzeug-Kennblatt Nr.: 328 Ausgabe Nr. Datum Muster: Mini-Nimbus HS 7 6 18.03.1999 Baureihe: Mini-Nimbus B Mini-Nimbus C 6 18.03.1999 6 18.03.1999 LUFTFAHRT-BUNDESAMT GERÄTEKENNBLATT (§4 LuftVZO) ________________________________________________________________________________________________________________________ I. Allgemeines 1. Segelflugzeug-Kennblatt Nr.: 328 2. Baureihenbezeichnung: 3. Verkaufsbezeichnung: 4. Entwicklungsbetrieb: 5. Hersteller: 6. Klasse des Lufttüchtigkeitszeugnisses: 7. Lufttüchtigkeitsgruppe 8. Musterzulassung in der Bundesrepublik Deutschland: II. Zulassungsbasis 1. Lufttüchtigkeitsforderungen: Ausgabe Nr.: 6 Datum: 18.03.1999 Mini -Nimbus C --- --- Schempp-Hirth GmbH & Co.KG Krebenstraße 25 7312 Kirchheim/Teck Standardklasse "U" (Utility) Aufgrund einer erg änzenden Musterprüfung Datum der Musterzulassung: 07.12.1978 1.1 angewendete Luftt üchtigkeitsforderungen Lufttüchtigkeitsforderungen für Segelflugzeuge und Motorsegler (LFSM), Ausgabe 23. Oktober 1975 1.2 ergänzende Forderungen Richtlinien zur F ührung des Festigkeitsnachweises für Bauteile aus glasfaserverstärkten Kunststoffen von Segelflugzeugen, Ausgabe M ärz 1965 III. Technische Merkmale und Betriebsgrenzen 1. Dokumente zur Definition: 2. Baumerkmale: Aufstellung der Zeichnungen f ür das Segelflugzeug Mini-Nimbus C, Stand vom September 1978, LBA -anerkannt (bis TM 328-2 und ÄB 328-9) Einsitziger, freitragender Mitteldecker in GFK -Bauweise, (wahlweise Tragflügel in CFKBauweise (siehe V.7)), zweiteiliger Tragflüflügel Wölbklappen, Bremsklappen, Wassertanks im Tragflügel, GFK-Rumpf mit bremsbarem Einziehfahrwerk, T-Leitwerk, Höhenleitwerk mit Flosse und Ruder. Fl ügelspannweite: 15,0 m Baureihe :Mini-Nimbus C Kennblatt-Nummer : 328 Ausgabe-Nr. : 6 3. Schleppkupplung: 4. Geschwindigkeiten: 1. Bugkupplung "E 72" Kennblatt-Nummer 60.230/1 2. Bugkupplung "E 75" Kennblatt-Nummer 60.230/1 3. Bugkupplung "E 85" Kennblatt-Nummer 60.230/1 4. Sonderkupplung "S 72" Kennblatt-Nummer 60.230/3 Bemerkung: Bugkupplungen Siehe V.6 und V.8 Man övergeschwindigkeit H öchstzulässige Geschwindigkeit VA 200 km/h VNE 250 km/h - bei Wölbklappenstellung -4, -7 - bei Wölbklappenstellung 0, +8 - bei starker Turbulenz - bei Windenstart - bei Flugzeugschlepp VFE 250 km/h VFE 180 km/h VRA 200 km/h VW 150 km/h VT 180 km/h 5. Massen: Bemerkung: In bezug auf die Startart siehe auch V.6 und V.8 - Höchstzulässige Masse - Höchstzulässige Masse der nichttragenden Teile 500 kg 220 kg 6. Schwerpunktsbereich: Bezugsebene (BE) : Fl ügelvorderkante bei Wurzelrippe Flugzeuglage : Keil 100 : 5,1 auf Rumpfoberkante hinten, horizontal - größte Vorlage hinter BE 220 mm - größte Rücklage hinter BE 380 mm 7. Sollbruchstelle: Bruchfestigkeit - bei Windenstart - bei Flugzeugschlepp max. 630 daN max. 630 daN 8. Sitze: 9. Betriebszeitbegrenzte Teile: 10. Ruderausschläge: Anzahl siehe Wartungshandbuch siehe Flughandbuch 1 11. Ausrüstung: Mindestausrüstung 1 Geschwindigkeitsmesser (bis 300 km/h) 1 Höhenmesser 1 4-teiliger Anschnallgurt (symmetrisch) 1 Rückenkissen (zusammengedrückt 10 cm dick), wenn ohne Fallschirm geflogen wird. IV. Betriebsanweisungen 1. Anweisungen für den Betrieb Flughandbuch für das Segelflugzeug Mini-Nimbus C, Ausgabe September 1978, LBA-anerkannt. 2. Anweisungen für Instandhaltung und Nachprüfung Wartungshandbuch f ür das Segelflugzeug Mini-Nimbus C, Ausgabe September 1978 Baureihe :Mini-Nimbus C Kennblatt-Nummer : 328 Ausgabe-Nr. : 6 Raparaturanweisung f ür das GFK-Segelflugzeug Mini-Nimbus C Betriebs- und Wartungsanweisung für die Schleppkupplung Sonderkupplung "S 72 und "SH 72", Ausgabe Mai 1975, LBA-anerkannt, oder Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Sonderkupplung "S 72" und Sonderkupplung "SH 72", Ausgabe Juli 1989, LBA-anerkannt. (Siehe V.6 und V.8) Betriebs- und Wartungsanweisung für die Schleppkupplung Bugkupplung "E 72" und "E 75", Ausgabe Mai 1975, LBA-anerkannt, oder Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Bugkupplung "E 72" und Bugkupplung "E 75", Ausgabe März 1989, LBA-anerkannt, oder Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Bugkupplung "E 85", Ausgabe März 1989, LBA-anerkannt. (Siehe V.6 und V.8) V. Ergänzungen und Beschränkungen 1. Herstellung nur im Industriebau zulässig. 2. Alle Bauteile, die der Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, müssen, mit Ausnahme des Bereichs für Kennzeichen und Farbwarnlackierung, eine wei ße Oberfläche haben 3. Geeignet für Wolkenflug gemäß den Angaben im Flughandbuch. 4. Geeignet für einfachen Kunstflug gemäß den Angaben im Flughandbuch. 5. Luftfahrzeuge dieses Musters sind für Flüge nach VFR bei Tag zugelassen. 6. Der wahlweise Einbau einer Bugkupplung "E 72" oder "E 75" anstelle der Sonderkupplung "S 72" gem äß den Angaben der Technischen Mitteilung Nr. 328-2 vom 17.2.1978, der Fa. Schempp-Hirth Segelflugzeugbau, LBA anerkannt, ist zulässig. In dieser Zustandsform ist als Startart nur Flugzeugschlepp zul ässig. 7. Die Verwendung eines Tragfl ügels in CFK-Bauweise gemäß den Angaben des Änderungsblattes Nr. 328-9, LBA-anerkannt, der Firma Schempp-Hirth Segelflugzeugbau, ist zul ässig. 8. Der wahlweise Einbau der Bugkupplung "E 72" bzw. "E 75" oder "E 85", zusätzlich zu der Schwerpunktkupplung Sonderkupplung "S 72", gemäß den Angaben der Technischen Mitteilung Nr. 328 -12 der Firma Schempp-Hirth Flugzeugbau GmbH, LBA -anerkannt, ist zulässig. ----------------------------------------