LUFTFAHRT-BUNDESAMT GERÄTEKENNBLATT (§4 LuftVZO) ________________________________________________________________________________________________________________________ TITELBLATT Muster: Segelflugzeug-Kennblatt Nr.: 364 Ausgabe Nr. Datum ASH 25 6 07.03.2001 LUFTFAHRT-BUNDESAMT GERÄTEKENNBLATT (§4 LuftVZO) ________________________________________________________________________________________________________________________ I. Allgemeines 1. Segelflugzeug-Kennblatt Nr.: 364 2. Musterbezeichnung: 3. Verkaufsbezeichnung: 4. Entwicklungsbetrieb: 5. Hersteller: 6. Klasse des Lufttüchtigkeitszeugnisses: 7. Lufttüchtigkeitsgruppe 8. Musterzulassung in der Bundesrepublik Deutschland: II. Zulassungsbasis 1. Lufttüchtigkeitsforderungen: Ausgabe Nr.: 6 Datum: 07.03.2001 ASH 25 --- --- Alexander Schleicher GmbH & Co., Segelflugzeugbau Huhnrain 1 36163 Poppenhausen Standardklasse "U" (Utility) Aufgrund einer umfassenden Musterpr üfung Datum der Musterzulassung: 22.12.1987 1.1 angewendete Luftt üchtigkeitsforderungen Lufttüchtigkeitsforderungen für Segelflugzeuge und Motorsegler - JAR 22 vom 15. März 1982, Änderungsstand 13. September 1982 (Change 3 der englischen Orginalausgabe), zus ätzlich Amendment 22/84/1. 1.2 ergänzende Forderungen - JAR 22.375 aus Amendment 22/90/1 vom 12. Februar 1991 (siehe V.7) Vorl äufige Richtlinien zur Führung des Festigkeitsnachweises f ür Bauteile aus glasfaser- und kohlenstoffaserverstärkten Kunststoffen von Segelflugzeugen und Motorseglern, Ausgabe Januar 1981. III. Technische Merkmale und Betriebsgrenzen 1. Dokumente zur Definition: Zeichnungslisten gem äß "Übersicht über die LBA -anerkannten Listen der Sammelblätter und Einzelteile für das Segelflugzeugmuster ASH 25", LBA-anerkannt 14. Dezember 1987 oder Zeichnungslisten gem äß "Übersicht der LBAanerkannten Zeichnungslisten der Sammelblätter und Einzelteile, Segelflugzeug ASH 25", Änderungsstand 1. Januar 1990, LBA-anerkannt. 2. Baumerkmale: 3. Schleppkupplung: 4. Geschwindigkeiten: Muster :ASH 25 Kennblatt-Nummer : 364 Ausgabe-Nr. : 6 Bei Durchführung der Maßnahmen der technischen Mitteilung Nr. 1 (vgl. Punkt V.5): Einf ührung in die Stückliste der für den späteren Motoreinbau vorgesehenen ASH 25 (TM 1) oder Zeichnungslisten gem äß "Übersicht der LBA-anerkannten Zeichnungslisten der Sammelblätter und Einzelteile, Segelflugzeug ASH 25 nach TM 1", Änderungsstand 1.1.1990 LBA-anerkannt. Zeichnungsliste "Spannweite 26m mit Winglets" Doppelsitziger Schulterdecker in GFK-/CFK-/ SFK-Bauweise, vierteiliger Tragflügel (wahlweise mit Winglets (siehe V.7)), Wölbklappen, Schempp -Hirth-Bremsklappen auf der Flügeloberseite, Wassertanks im Tragflügel, bremsbares, gummigefedertes Einziehfahrwerk, ged ämpftes T-Leitwerk Spannweite: Spannweite mit Winglets: (siehe V.7) Spannweite mit Winglets: (siehe V.10) 25,0 m 25,6 m 26,0 m 1. Sicherheitskupplung Europa G 73 Kennblatt-Nummer 60.230/2 2. Sicherheitskupplung Europa G 72 Kennblatt-Nummer 60.230/2 3. Sicherheitskupplung Europa G 88 Kennblatt-Nummer 60.230/2 4. Bugkupplung "E 72" Kennblatt-Nummer 60.230/1 5. Bugkupplung "E 75" Kennblatt-Nummer 60.230/1 6. Bugkupplung "E 85" Kennblatt-Nummer 60.230/1 Kupplungen 2 bis 6 wahlweise Kupplung 3 : siehe V.8 Kupplungen 4 bis 6: siehe V.9 Spannweite: nur 25 m Man övergeschwindigkeit H öchstzulässige Geschwindigkeit VA 185 km/h VNE 280 km/h - bei Wölbklappenstellung 1 VFE 280 km/h - bei Wölbklappenstellung 2 und 3 VFE 230 km/h - bei Wölbklappenstellung 4 und 5 VFE 160 km/h - bei Wölbklappenstellung L VFE 140 km/h - bei starker Turbulenz VRA 185 km/h - bei Windenstart VW 130 km/h - bei Flugzeugschlepp VT 185 km/h - für das Betätigen des Fahrwerks VLO 185 km/h Muster :ASH 25 Kennblatt-Nummer : 364 Ausgabe-Nr. : 6 25 m sowie 25,6 m und 26,0 m mit Winglets Man övergeschwindigkeit VA H öchstzulässige Geschwindigkeit VNE 180 km/h 280 km/h - bei Wölbklappenstellung 1 VFE 280 km/h - bei Wölbklappenstellung 2 und 3 VFE 230 km/h - bei Wölbklappenstellung 4 und 5 VFE 160 km/h - bei Wölbklappenstellung L VFE 140 km/h - bei starker Turbulenz VRA 180 km/h - bei Windenstart VW 130 km/h - bei Flugzeugschlepp VT 180 km/h - für das Betätigen des Fahrwerks VLO 180 km/h Bemerkung: (Siehe V.7 und V.10) 5. Massen: - Höchstzulässige Masse - Höchstzulässige Masse der nichttragenden Teile 750 kg 390 kg 6. Schwerpunktsbereich: Bezugsebene (BE) : Fl ügelvorderkante bei Wurzelrippe Flugzeuglage : Oberseite Rumpfröhre horizontal - größte Vorlage hinter BE 190 mm - größte Rücklage hinter BE 390 mm 7. Sollbruchstelle: Bruchfestigkeit - bei Windenstart - bei Flugzeugschlepp max. 900 daN max. 900 daN 8. Sitze: 9. Betriebszeitbegrenzte Teile: 10. Ruderausschläge: Anzahl siehe Wartungshandbuch siehe Wartungshandbuch 2 11. Ausrüstung: Mindestausrüstung: 1 Fahrtmesser bis 300 km/h im vorderen Instrumentenbrett 1 Höhenmesser im vorderen Instrumentenbrett 2 vierteilige Anschnallgurte IV. Betriebsanweisungen 1. Anweisungen für den Betrieb Bei Schulung zusätzlich: 1 Fahrtmesser bis 300 km/h im hinteren Instrumentenbrett 1 Höhenmesser im hinteren Instrumentenbrett Flughandbuch für das Segelflugzeug ASH 25, Ausgabedatum November 1987, LBA-anerkannt. Nach Durchführung der Technischen Mitteilung Nr. 1 (vgl. Punkt V.5): Flughandbuch für das Segelflugzeug ASH 25 (für Motoreinbau vorbereitet), Ausgabedatum November 1987, Änderungsstand TM 1 April 1988, LBA-anerkannt. Muster :ASH 25 Kennblatt-Nummer : 364 Ausgabe-Nr. : 6 2. Anweisungen für Instandhaltung und Nachprüfung Wartungshandbuch f ür das Segelflugzeug ASH 25, Ausgabedatum November 1987. Reparaturhandbuch der Firma Schleicher, Ausgabe Februar 1983. Betriebs- und Wartungsanweisung für die Schleppkupplung Sicherheits kupplung "Europa G 72" und "Europa G 73", Ausgabe Mai 1975, LBA-anerkannt, oder Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Sicherheitskupplung "Europa G 72" und Sicherheitskupplung "Europa G 73", Ausgabe Januar 1989 LBA-anerkannt Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Sicherheitskupplung "Europa G 88", Ausgabe Februar 1989, LBA -anerkannt. Nach Durchführung der Technischen Mitteilung Nr. 1 (vgl. Punkt V.5): 1. Wartungshandbuch f ür das Segelflugzeug ASH 25 (für Motoreinbau vorbereitet), Ausgabedatum November 1987, Änderungsstand TM 1 April 1988. 2. Reparaturhandbuch der Firma Schleicher, Ausgabe Februar 1983. Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Bugkupplung "E 72" und Bugkupplung "E 75", Ausgabe Februar 1989, LBA -anerkannt, (siehe V.9). Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Bugkupplung "E 85", Ausgabe März 1989, LBA-anerkannt, (siehe V.9). V. Ergänzungen und Beschränkungen 1. Herstellung nur im Industriebau zulässig. 2. Alle Bauteile, die der Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, müssen, mit Ausnahme des Bereichs für Kennzeichen und Farbwarnlackierung, eine wei ße Oberfläche haben 3. Luftfahrzeuge dieses Musters sind für Flüge nach VFR bei Tag zugelassen. 4. Ohne Wasserballast geeignet f ür Wolkenflug gemäß den Angaben im Flughandbuch. 5. Die bauliche Vorbereitung des Rumpfes der ASH 25 f ür einen vereinfachten, nachträglichen Einbau des Triebwerks bei Umr üstung auf Motorsegler ist gemäß der Technischen Mitteilung Nr. 1 (LBA -anerkannt) der Firma Schleicher zulässig. 6. Die Umrüstung auf einen aerodynamisch verbesserten Randbogen ist gem äß der Technischen Mitteilung Nr. 2 (LBA-anerkannt) der Firma Schleicher zul ässig. 7. Gemäß den Angaben der Technischen Mitteilung Nr. 11, LBA-anerkannt, der Firma Alexander Schleicher GmbH & Co. ist die Verwendung von Winglets zulässig. 8. Der Einbau der Schleppkupplung Sicherheitskupplung "Europa G 88" entsprechend den Angaben der Technischen Mitteilung Nr. 4, LBA-anerkannt, der Firma Alexander Schleicher GmbH & Co. ist zul ässig. 9. Der Einbau der Bugkupplung "E 72" oder Bugkupplung "E 75" oder Bugkupplung "E 85" entsprechend den Angaben der Technischen Mitteilung Nr. 5, LBA-anerkannt, der Firma Alexander Schleicher GmbH & Co. ist zulässig. 10. Die wahlweise Verwendung von Flügelverlängerungen, die die Spannweite auf 26,0 m erhöhen und mit 0,53 m hohen Winglets ausgestattet sind, gem äß den Angaben der Technischen Mitteilung Nr. 17, LBA -anerkannt, der Firma Alexander Schleicher GmbH & Co. ist zulässig. ----------------------------------------