LUFTFAHRT-BUNDESAMT GERÄTEKENNBLATT (§4 LuftVZO) ________________________________________________________________________________________________________________________ TITELBLATT Segelflugzeug-Kennblatt Nr.: 380 Ausgabe Nr. Datum Muster: Nimbus-4 1 04.01.1994 Baureihe: Nimbus-4D 1 24.02.1995 LUFTFAHRT-BUNDESAMT GERÄTEKENNBLATT (§4 LuftVZO) ________________________________________________________________________________________________________________________ I. Allgemeines 1. Segelflugzeug-Kennblatt Nr.: 380 2. Musterbezeichnung: 3. Verkaufsbezeichnung: 4. Entwicklungsbetrieb: 5. Hersteller: 6. Klasse des Lufttüchtigkeitszeugnisses: 7. Lufttüchtigkeitsgruppe 8. Musterzulassung in der Bundesrepublik Deutschland: II. Zulassungsbasis 1. Lufttüchtigkeitsforderungen: Ausgabe Nr.: 1 Datum: 04.01.1994 Nimbus -4 --- --- Schempp-Hirth Flugzeugbau GmbH Krebenstr. 25 73230 Kirchheim/Teck Standardklasse "U" (Utility) Aufgrund einer umfassenden Musterpr üfung Datum der Musterzulassung: 04.01.1994 1.1 angewendete Luftt üchtigkeitsforderungen Lufttüchtigkeitsforderungen für Segelflugzeuge und Motorsegler (JAR-22) vom 27.6.1989 (Change 4 der englischen Originalausgabe) mit Amendment 22/90/1 vom 12. Februar 1991 1.2 ergänzende Forderungen Richtlinien zur F ührung des Festigkeitsnachweises für Bauteile aus glasfaser- und kohlenstoffaserverst ärkten Kunststoffen von Segelflugzeugen und Motorseglern, Ausgabe Mai 1986. Zus ätzliche Forderungen für den Einbau einer Wasserballastanlage im Seitenleitwerk vom 25. Oktober 1989, Az.: LBA - Abteilung Technik - I4-I413/89. III. Technische Merkmale und Betriebsgrenzen 1. Dokumente zur Definition: Aufstellung der Zeichnungen f ür das Segelflugzeug Nimbus-4 - Stand Januar 1992 2. Baumerkmale: 3. Schleppkupplung: 4. Geschwindigkeiten: 5. Massen: 6. Schwerpunktsbereich: 7. Sollbruchstelle: 8. Sitze: 9. Betriebszeitbegrenzte Teile: 10. Ruderausschläge: 11. Ausrüstung: Muster :Nimbus-4 Kennblatt-Nummer : 380 Ausgabe-Nr. : 1 Einsitziger Mitteldecker in CFK/GFK/AFK-Bauweise, vierteiliger Tragflügel (mit angesteckten Flügelenden) mit Wölbklappen, doppelst öckigen Schempp-Hirth-Bremsklappen auf der Flügeloberseite, Wassertanks im Trag flügel und in der Seitenflosse, bremsbares Einziehfahrwerk, T-Leitwerk mit Flosse und Ruder, Haube nach vorn aufstellbar. Flügelspannweite: 26,4 m 1. Bugkupplung "E 85" Kennblatt-Nummer 60.230/1 2. Sicherheitskupplung "Europa G 88" Kennblatt-Nummer 60.230/2 Bemerkung: Schleppkupplung 2 wahlweise Man övergeschwindigkeit H öchstzulässige Geschwindigkeit VA 180 km/h VNE 275 km/h - bei Wölbklappenstellung -1, -2 - bei Wölbklappenstellung 0 - bei Wölbklappenstellung +1, +2, L - bei starker Turbulenz - bei Windenstart - bei Flugzeugschlepp - für das Betätigen des Fahrwerks VFE VFE VFE VRA VW VT VLO 275 km/h 180 km/h 160 km/h 180 km/h 150 km/h 180 km/h 180 km/h - Höchstzulässige Masse - Höchstzulässige Masse der nichttragenden Teile 750 kg 300 kg Bezugsebene (BE) : Fl ügelvorderkante bei Wurzelrippe Flugzeuglage : Keil 100 : 4,5 auf Rumpfoberkante hinten, horizontal - größte Vorlage hinter BE 330 mm - größte Rücklage hinter BE 450 mm Bruchfestigkeit - bei Windenstart - bei Flugzeugschlepp max. 1040 daN max. 1040 daN Anzahl 1 Siehe Wartungshandbuch Siehe Wartungshandbuch Mindestausrüstung 1 Geschwindigkeitsmesser (bis 300 km/h) 1 Höhenmesser 1 Außenthermometer mit Fühler (beim Flug mit Wasserballast) 1 4-teiliger Anschnallgurt (symmetrisch) 1 automatischer oder manueller Fallschirm oder 1 Rückenkissen (zusammengedrückt ca. 10 cm dick) Muster :Nimbus-4 Kennblatt-Nummer : 380 Ausgabe-Nr. : 1 IV. Betriebsanweisungen 1. Anweisungen für den Betrieb Flughandbuch für das Segelflugzeug Nimbus-4, Ausgabe Februar 1992, LBA-anerkannt 2. Anweisungen für Instandhaltung und Nachprüfung Wartungshandbuch f ür das Segelflugzeug Nimbus-4, Ausgabe Januar 1993 Reparaturanweisung Nimbus -4, Ausgabe Januar 1993 Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Bugkupplung "E 85", Ausgabe März 1989, LBA-anerkannt. Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Sicherheitskupplung "Europa G 88", Ausgabe Februar 1989, LBA -anerkannt, (falls eingebaut). V. Ergänzungen und Beschränkungen 1. Herstellung nur im Industriebau zulässig. 2. Alle Bauteile, die der Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, müssen, mit Ausnahme des Bereichs für Kennzeichen und Farbwarnlackierung, eine wei ße Oberfläche haben 3. Luftfahrzeuge dieses Musters sind für Flüge nach VFR bei Tag zugelassen. ----------------------------------------