LUFTFAHRT-BUNDESAMT GERÄTEKENNBLATT (§4 LuftVZO) ________________________________________________________________________________________________________________________ TITELBLATT Segelflugzeug-Kennblatt Nr.: 255 Ausgabe Nr. Datum Muster: SZD-24 C "Foka" 6 25.01.1991 Baureihe: SZD-24-4A "Foka 4" 8 02.01.1996 LUFTFAHRT-BUNDESAMT GERÄTEKENNBLATT (§4 LuftVZO) ________________________________________________________________________________________________________________________ I. Allgemeines 1. Segelflugzeug-Kennblatt Nr.: 255 2. Baureihenbezeichnung: 3. Verkaufsbezeichnung: 4. Entwicklungsbetrieb: 5. Hersteller: 6. Klasse des Lufttüchtigkeitszeugnisses: 7. Lufttüchtigkeitsgruppe 8. Musterzulassung in der Bundesrepublik Deutschland: II. Zulassungsbasis 1. Lufttüchtigkeitsforderungen: 2. Musterzulassung im Ursprungsstaat: III. Technische Merkmale und Betriebsgrenzen 1. Dokumente zur Definition: 2. Baumerkmale: 3. Schleppkupplung: Ausgabe Nr.: 8 Datum: 02.01.1996 SZD -24-4A "Foka 4" --- --- Zaklady Sprzetu Lotnictwa Sportowego Ul. Cieszynska 325 43 -300 Bielsko-Biala PDPS "PZL-Bielsko" Zaklad Wroclaw, ul.Lotnicza 14 54 -155 Wroclaw Standardklasse Normalsegelflugzeug Aufgrund einer vereinfachten Musterpr üfung Datum der Musterzulassung: 18.05.1966 angewendete Lufttüchtigkeitsforderungen Polnische Bauvorschriften f ür Segelflugzeuge Staat: TC -Nr. / Ausgabe-Nr.: TCDS -Nr. / Ausgabe-Nr.: Polen 4/TL/64 Anhang Nr.1 zu 4/TL/64 "Zeichnungen" (Zeichnungsliste), Ausgabe II-1967. Einsitziger, freitragender Schulterdecker, vorwiegend in Holzbauweise, Bremsklappen, Zentralradfahrwerk, Kufe Fl ügelspannweite: 15 m Fl ügelbiegeschwingungszahl: ca. 176/min 1. Sicherheitskupplung Europa G 72 Kennblatt-Nummer 60.230/2 2. Sicherheitskupplung Europa G 73 Kennblatt-Nummer 60.230/2 4. Geschwindigkeiten: 5. Massen: 6. Schwerpunktsbereich: 7. Sollbruchstelle: 8. Sitze: 9. Betriebszeitbegrenzte Teile: 10. Ruderausschläge: Baureihe :SZD-24-4A "Foka 4" Kennblatt-Nummer : 255 Ausgabe-Nr. : 8 3. Sicherheitskupplung Europa G 88 Kennblatt-Nummer 60.230/2 4. Bugkupplung E 72 Kennblatt-Nummer 60.230/1 5. Bugkupplung E 75 Kennblatt-Nummer 60.230/1 6. Bugkupplung E 85 Kennblatt-Nummer 60.230/1 zu 3. und 6.: Der Einbau erfolgt entsprechend der Technischen Mitteilung Nr. 60.230/1-1/90 bzw. 60.230/2 -1/90 der Firma TOST Flugzeuggerätebau. Bei ruhigem Wetter: H öchstzulässige Geschwindigkeit VNE 260 km/h - bei Windenstart - bei Flugzeugschlepp - mit ausgefahrenen Bremsklappen VW VT 120 km/h 170 km/h 260 km/h Bei böigem Wetter: H öchstzulässige Geschwindigkeit VNE 145 km/h - bei Flugzeugschlepp - mit ausgefahrenen Bremsklappen VT 130 km/h 145 km/h Gegebenenfalls Beschr änkung der höchstzulässigen Geschwindigkeit (bei ruhigem Wetter) und der höchstzulässigen Geschwindigkeit mit ausgefahrenen Bremsklappen (bei ruhigem Wetter). Siehe hierzu Abschnitt V.4. - Höchstzulässige Masse 385 kg - Leermasse ca. 245 kg Bezugsebene (BE) : Fl ügelvorderkante Flugzeuglage : Verbindungslinie zwischen den Nivelliermarken waagerecht. - größte Vorlage hinter BE 240 mm - größte Rücklage hinter BE 342 mm Bruchfestigkeit - bei Windenstart - bei Flugzeugschlepp max. 720 daN max. 540 daN Anzahl siehe Betriebsanweisungen 1 Querruder: nach oben nach unten 34^ +- 2^ 16^ +- 1^ Seitenruder: nach beiden Seiten min. 32^ max. 35^ H öhenruder: nach oben nach unten Trimmruder: nach oben nach unten 23^ +- 1,5^ 18^ +- 1^ 15^ +- 2^ 45^ +- 3^ Baureihe :SZD-24-4A "Foka 4" Kennblatt-Nummer : 255 Ausgabe-Nr. : 8 11. Ausrüstung: Mindestausrüstung 1 Geschwindigkeitsmesser (bis 300 km/h) 1 Höhenmesser 1 4-teiliger Anschnallgurt 1 Rückenkissen, wenn ohne Fallschirm geflogen wird IV. Betriebsanweisungen 1. Anweisungen für den Betrieb Flughandbuch für das Segelflugzeug SZD-24-4A "Foka 4", Ausgabe Mai 1966, DVL/PfL-geprüft. 2. Anweisungen für Instandhaltung und Nachprüfung "Ausführliche technische Beschreibung, Anleitung f ür technische Bedienung", Ausgabe II - 1967 einschließlich "Anlage Nr. 1 zu dieser Beschreibung betr. der erweiterten periodischen Inspektionen der Segelflugzeuge" vom 10.6.1975 "Reparaturanweisung, Ausf ührlicher Teil", Ausgabe II-1967. "Ersatzteil-Katalog", Ausgabe II-1967. Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung, Baureihe: Sicherheitskupplung "Europa G 72" und Sicherheitskupplung "Europa G 73", Ausgabe Januar 1989, LBA-anerkannt oder Betriebs- und Wartungsanweisung für die Schleppkupplung Sicherheitskupplung "Europa G 72" und "Europa G 73", Ausgabe Mai 1975, LBA -anerkannt. Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Bugkupplung "E 72" und E 75", Ausgabe Februar 1989, LBA -anerkannt oder Betriebs- und Wartungsanweisung für die Schleppkupplung Bugkupplung "E 72" und "E 75", Ausgabe Mai 1975, LBA-anerkannt. Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Sicherheitskupplung "Europa G 88", Ausgabe Februar 1989, LBA -anerkannt. Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Bugkupplung "E 85", Ausgabe März 1989, LBA-anerkannt. V. Ergänzungen und Beschränkungen 1. Herstellung nur im Industriebau zulässig. 2. Luftfahrzeuge dieses Musters sind für Flüge nach VFR bei Tag zugelassen. 3. Geeignet für einfachen Kunstflug gemäß den Angaben im Flughandbuch (Ein schränkungen siehe Abschnitt V.4). 4. Gemäß Bulletin BE-06/4A/80 "Foka 4" beträgt die Betriebszeit bis zur ersten Grundüberholung 1300 Flugstunden, zwischen der ersten und zweiten Grund üüberholung 600 Flugstunden. Die zusätzliche Verlängerung der Betriebszeit über 1900 Stunden hinaus sowie weitere Einzelheiten regelt das Bulletin BE-06/4A/80 "Foka 4". Für Segelflugzeuge, welche länger als zwölf Jahre betrieben wurden bzw. deren Flugstundenzahl gr ößer als 1300 ist, gelten folgende Einschränkungen: - Kunstflug ist, mit Ausnahme des Trudelns, nicht zulässig. Baureihe :SZD-24-4A "Foka 4" Kennblatt-Nummer : 255 Ausgabe-Nr. : 8 - Höchstzulässige Geschwindigkeit (bei ruhigem Wetter): 220 km/h - Höchstzulässige Geschwindigkeit mit ausgefahrenen Bremsklappen (bei ru - higem Wetter): 220 km/h Die Betriebsanweisungen sind hinsichtlich der Überholungszeiten und gegebenenfalls hinsichtlich der Betriebsbeschränkung unter Hinweis auf das oben genannte Bulletin handschriftlich zu ändern. 5. Jedes in die Bundesrepublik Deutschland importierte Segelflugzeug SZD -24-4A "Foka4" muß gemäß den Angaben des Segelflugzeug-Herstellers mit einer der unter II.3 genannten Schleppkupplungen ausger üstet sein. Der Auslösegriff muß bei Betätigung beide Kupplungen (die Bug - und die Schwerpunktkupplung) öffnen. 6. Aufgrund des Einigungsvertrages mit der ehemaligen DDR schließt die Musterzulassung folgende Werk-Nummern ein: 246, W-297, W-299, W-304 bis W-307, W-310, W-311, W-337, W-338, W-344, W-345, W-347, W-350, W-352 bis W-354, W-370 und W-383. Ergänzungen und Beschränkungen dieser Werk-Nummern sind der Technischen Mitteilung 255/LBA -1 vom 25.1.1991 zu entnehmen. 7. Die erste Herstellerangabe ist lediglich die Kombinatsanschrift. ----------------------------------------