LUFTFAHRT-BUNDESAMT GERÄTEKENNBLATT (§4 LuftVZO) ________________________________________________________________________________________________________________________ TITELBLATT Segelflugzeug-Kennblatt Nr.: 341 Ausgabe Nr. Datum Muster: SZD-42-2 "Jantar 2B" 3 31.01.1991 Baureihe: SZD-42-1 "Jantar 2" 1 31.01.1991 LUFTFAHRT-BUNDESAMT GERÄTEKENNBLATT (§4 LuftVZO) ________________________________________________________________________________________________________________________ I. Allgemeines 1. Segelflugzeug-Kennblatt Nr.: 341 2. Musterbezeichnung: 3. Verkaufsbezeichnung: 4. Entwicklungsbetrieb: 5. Hersteller: 6. Klasse des Lufttüchtigkeitszeugnisses: 7. Lufttüchtigkeitsgruppe 8. Musterzulassung in der Bundesrepublik Deutschland: II. Zulassungsbasis 1. Lufttüchtigkeitsforderungen: 2. Musterzulassung im Ursprungsstaat: III. Technische Merkmale und Betriebsgrenzen 1. Dokumente zur Definition: 2. Baumerkmale: Ausgabe Nr.: 3 Datum: 31.01.1991 SZD -42-2 "Jantar 2B" --- --- Przedsiebiorstwo Doswiadczalno-Produkcyjne Szybownictwa PZL -Bielsko Ulica Cieszynska 325 43 -300 Bielsko-Biala /Polen Standardklasse "U" (Utility) Aufgrund einer vereinfachten Musterpr üfung Datum der Musterzulassung: 02.10.1986 angewendete Lufttüchtigkeitsforderungen Lufttüchtigkeitsforderungen für Segelflugzeuge und Motorsegler (LFSM), Ausgabe Oktober 1975. Staat: Polen Datum der Musterzulassung: 09.01.1979 TC -Nr. / Ausgabe-Nr.: BG-110 / 9.1.1979 TCDS -Nr. / Ausgabe-Nr.: --- ---- Einsitziger Mitteldecker in GFK-Bauweise, vierteiliger Tragflügel, Wölbklappen, Schempp -Hirth-Bremsklappen auf der Flügelober- und -unterseite, Wassertanks im Tragflügel, Rumpf mit bremsbarem, gefederten Einziehfahrwerk, Kreuzleitwerk mit Flossen und Rudern. Fl ügelspannweite: 20,5 m 3. Schleppkupplung: 4. Geschwindigkeiten: 5. Massen: 6. Schwerpunktsbereich: 7. Sollbruchstelle: 8. Sitze: 9. Betriebszeitbegrenzte Teile: Muster :SZD-42-2 "Jantar 2B" Kennblatt-Nummer : 341 Ausgabe-Nr. : 3 1. Bugkupplung "E 72" Kennblatt-Nummer 60.230/1 2. Bugkupplung "E 75" Kennblatt-Nummer 60.230/1 3. Bugkupplung "E 85" Kennblatt-Nummer 60.230/1 4. Sicherheitskupplung "Europa G 72" Kennblatt-Nummer 60.230/2 5. Sicherheitskupplung "Europa G 73" Kennblatt-Nummer 60.230/2 6. Sicherheitskupplung "Europa G 88" Kennblatt-Nummer 60.230/2 zu 3. und 6.: Der Einbau erfolgt entsprechend der Technischen Mitteilung Nr. 60.230/1-1/90 bzw. 60.230/2 -1/90 der Firma TOST Flugzeuggerätebau. Man övergeschwindigkeit H öchstzulässige Geschwindigkeit VA 185 km/h VNE 240 km/h - bei Wölbklappenstellung 0, -1, -2 - bei Wölbklappenstellung +1 und +2 - bei starker Turbulenz - bei Windenstart - bei Flugzeugschlepp - für das Betätigen des Fahrwerks VFE VFE VRA VW VT VLO 240 km/h 200 km/h 185 km/h 115 km/h 140 km/h 240 km/h Mit Wasserballast - Höchstzulässige Masse - Höchstzulässige Masse der nichttragenden Teile 649 kg 255 kg 0hne Wasserballast - Höchstzulässige Masse - Höchstzulässige Masse der nichttragenden Teile 482 kg 255 kg Bezugsebene (BE) : Fl ügelvorderkante bei Wurzelrippe Flugzeuglage : Profilsehne Wurzelrippe horizontal - größte Vorlage hinter BE 236 mm - größte Rücklage hinter BE 378 mm Bruchfestigkeit - bei Windenstart - bei Flugzeugschlepp Anzahl max. max. 690 daN 690 daN 1 siehe Wartungshandbuch Muster :SZD-42-2 "Jantar 2B" Kennblatt-Nummer : 341 Ausgabe-Nr. : 3 10. Ruderausschläge: Seitenruder: nach beiden Seiten 30^ +- 2^ H öhenruder: nach oben nach unten 27^ +- 1^ 22^ +- 1^ Querruder: bei W ölbklappenstellung 0 nach oben 20^ +- 1^ nach unten 14^ +- 1^ W ölbklappen: - nach oben, + nach unten Stellung -2 8^ +- 1^ Stellung -1 4^ +- 0,5^ Stellung 0 0^ Stellung +1 4^ +- 0,5^ Stellung +2 8^ +- 1^ Die ausgefahrenen Bremsklappen m üssen mindestens 115 mm aus der Flügelkontur herausragen. 11. Ausrüstung: Mindestausrüstung 1 Geschwindigkeitsmesser (bis 260 km/h) 1 Höhenmesser 1 4-teiliger Anschnallgurt (symmetrisch) 1 Rückenkissen (zusammengedrückt 12 cm dick, wenn kein Fallschirm mitgef ührt wird) IV. Betriebsanweisungen 1. Anweisungen für den Betrieb Flughandbuch für das Segelflugzeug SZD-42-2 "Jantar 2B", Ausgabe Dezember 1985, LBA-anerkannt. 2. Anweisungen für Instandhaltung und Nachprüfung Wartungshandbuch f ür das Segelflugzeug SZD-42-2 "Jantar 2B", Ausgabe vom 13. Juni 1986. Reparaturanweisung der GFK -Segelflugzeuge SZD-42-1 "Jantar 2", und SZD-42-2 "Jantar 2B", Ausgabe II - 1978. Betriebs- und Wartungsanweisung für die Schleppkupplung Sicherheitskupplung "Europa G 72" und "Europa G 73", Ausgabe Mai 1975, LBA -anerkannt oder Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Sicherheitskupplung, Baureihe: Sicherheitskupplung "Europa G 72" und Sicherheitskupplung "Europa G 73", Ausgabe Januar 1989, LBA -anerkannt. Betriebs- und Wartungsanweisung für die Schleppkupplung Bugkupplung "E 72" und "E 75", Ausgabe Mai 1975, LBA-anerkannt oder Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Bugkupplung, "E 72" und "E 75", Ausgabe Februar 1989, LBA -anerkannt. Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Sicherheitskupplung "Europa G 88", Ausgabe Februar 1989, LBA -anerkannt. Betriebshandbuch f ür die Schleppkupplung Bugkupplung "E 85", Ausgabe März 1989, LBA-anerkannt. V. Ergänzungen und Beschränkungen 1. Herstellung nur im Industriebau zulässig. 2. Alle Bauteile, die der Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, müssen, mit Ausnahme des Bereichs für Kennzeichen und Farbwarnlackierung, eine wei ße Oberfläche haben Muster :SZD-42-2 "Jantar 2B" Kennblatt-Nummer : 341 Ausgabe-Nr. : 3 3. Für die Erteilung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses der Bundesrepublik Deutschland für eingeführtes Luftfahrtgerät ist auf dem "Certificate of Airworthiness (C of A) for Export" durch die exportierende Zulassungsbehörde zu bestätigen, daß das Luftfahrtgerät dem zugelassenen Muster entspricht und mit den Angaben der letzten Ausgabe dieses Ger äte-Kennblattes übereinstimmt. 4. Luftfahrzeuge dieses Musters sind für Flüge nach VFR bei Tag zugelassen. 5. Die zugelassene Betriebszeit beträgt 1500 Flugstunden. Nach Durchführung des Bulletins BE-031/87 "Jantar 2" der Firma PZL kann sie auf 3000 Stunden erhöht werden. 6. Das Segelflugzeug mu ß mit in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Anschnallgurten ausger üstet sein. 7. Die Befestigung der Schultergurte muß an einer tiefergelegenen Aufhängung gemäß Zeichnung SZD 42-2.44.52.00 "Montage der Schultergurte" erfolgen. 8. Aufgrund des Einigungsvertrages mit der ehemaligen DDR schließt die Musterzulassung die Werk-Nummern B-865, B-866, B-937 und B-951 ein. Ergänzungen und Beschränkungen dieser Werk-Nummern sind der Technischen Mitteilung 341/LBA-1 vom 31.Januar 1991 zu entnehmen. ----------------------------------------